Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Geltungsbereich
Das jeweils gültige Leistungs- und Honorarverzeichnis, ebenso wie die allgemeinen Vertragsbedingungen, gelten für alle Leistungen, die von der Institut Dr. Haag GmbH mündlich oder schriftlich gefordert und erbracht werden und sind Bestandteil eines jeden Vertrages. Anders lautende mündliche Vereinbarungen oder sonstige Abweichungen, insbesondere anders lautende Bedingungen des Auftragsgebers, gelten nur, wenn sie von der Institut Dr. Haag GmbH schriftlich bestätigt worden
sind, wobei andererseits eine Individualabrede vorgeht.

II. Leistungsumfang
Die Institut Dr. Haag GmbH erbringt Ingenieurgeologische Leistungen und führt Untersuchungen nach den in Normen, Richtlinien und sonstigen maßgebenden Bestimmungen festgesetzten Verfahren durch.
Ein schriftlicher Bericht oder Gutachten wird in der Regel zweifach, Rechnungen einfach übersandt.
II.1
Zu den Leistungen gehören in der Regel die schriftliche Darstellung des Untersuchungsergebnisses in Form eines Prüfberichtes. Art und Umfang der schriftlichen Darstellung wird dabei der Institut Dr. Haag GmbH überlassen.
II.2
Gutachten, ausführliche schriftliche Berichte und umfangreiche mündliche Auskünfte sind mit den Honoraren des Leistungs– und Honorarverzeichnisses grundsätzlich nicht abgegolten.
Diese Leistungen werden, wenn nichts anderes vereinbart ist, als Zeithonorar zusätzlich in Rechnung gestellt. Neben dem Zeithonorar können weitere Kosten entstehen.
II.3
Art und Umfang der auszuführenden Leistungen bestimmt im Zweifel die Institut Dr. Haag GmbH nach den Erfordernissen des jeweiligen Einzelfalls, insbesondere anhand eingeführter Vorschriften oder anderer öffentlich rechtlicher Bestimmungen.
II.4
Die Aufbewahrung des untersuchten Materials und der nicht verbrauchten Materialproben gehört grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang der Institut Dr. Haag GmbH.
Sollten die Proben bei der Untersuchung nicht vollständig verbraucht worden sein, werden sie nach Erstellen des Prüfberichts oder Gutachtens spätestens nach 4 Wochen entsorgt, so fern mit dem Auftraggeber kein besonderer Aufbewahrungszeitraum schriftlich vereinbart wurde. Für die Aufbewahrung bei der Institut Dr. Haag GmbH entstehen Kosten gemäß dem Leistungs– und Honorarverzeichnis.
II.5
Nachuntersuchungen werden wie eine Erstuntersuchung abgerechnet, es sei denn, die Nachuntersuchung ist wegen eines vorsätzlichern oder grob fahrlässigen Verhaltens eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin der Institut Dr. Haag GmbH notwendig geworden.

III. Honorar
Die im Leistungs- und Honorarverzeichnis angegebenen Honorare gelten als übliche Vergütung im Sinne des §§ 612 bzw. 632 BGB.
III.1
Ermittlung des Honorars
III.1.1
Das Honorar wird grundsätzlich nach den Sätzen bemessen, die im jeweils gültigen Leistungs– und Honorarverzeichnis für die einzelnen Leistungen aufgeführt sind.
Zur Berechnungsgrundlage für Zeithonorare gehören neben der tatsächlichen Arbeitszeit auch Reise-, Warte- und Rüstzeiten .
III.1.2
Für die im Rahmen des Auftrages zur erbringenden Leistungen, die im vorliegenden Leistungs- und Honorarverzeichnis ganz oder teilweise nicht enthalten sind oder für Leistungen, welche über die üblichen Leistungen nicht nur unwesentlich hinausgehen, wird ein Zeithonorar vereinbart und berechnet. Die Zeithonorare sind in der Höhe nach der Qualifikation der mit der Durchführung der Leistungen betrauten Personen gestaffelt. Grundsätzlich obliegt es der Institut Dr. Haag GmbH festzulegen, welche Personen mit welchen Qualifikationen für die Durchführung der Leistung notwendig sind.
III.2
Zuschläge und Abschläge
III.2.1
Die im Leistungs– und Honorarverzeichnis genannten Honorare sind Nettopreise, d.h. sie enthalten nicht die Umsatzsteuer, die zusätzlich zu den Honoraren mit der jeweils gültigen Mehrwertsteuer berechnet wird, derzeit in Höhe von 19%.
III.2.2
Für die vom Auftraggeber ausdrücklich als Eilaufträge bezeichnete Leistungen werden erhöhte Honorare nach Preisliste erhoben. Sofern Überstunden-, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit gefordert wird, erhöhen sich die Stundensätze und Honorare um 100%.
III.2.3
Für weitere Ausfertigungen einer schriftlichen Darstellung von Untersuchungsergebnissen gilt das jeweils gültige Leistungs- und Honorarverzeichnis.

IV. Sonstige Auslagen und Kosten
Wenn der Auftrag eine Tätigkeit außerhalb des Betriebssitzes der Institut Dr. Haag GmbH erfordert, hat der Auftraggeber die damit zusammenhängenden Kosten und Auslagen zusätzlich zu erstatten, also insbesondere die verauslagten Kosten für Verpflegung und Übernachtung der am Einsatz befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mindestens aber die jeweils gültigen steuerfreien Pauschalbeträge des Steuerrechts.
Statt einer konkreten Abrechnung kann die Institut Dr. Haag GmbH auch eine Kostenpauschale in Höhe von 10% des Netto-Honorarrechnungsbetrages, maximal jedoch 150,00 €, verlangen.

V. Vorzeitige Beendigung / Schadenersatz
V.1
Hat der Auftraggeber die vorzeitige Beendigung einer von der Institut Dr. Haag GmbH zu erbringenden Leistung zu vertreten, ist die Institut Dr. Haag GmbH zur pauschalen Berechnung des vereinbarten bzw. üblichen Honorars berechtigt, das sich bei der vollständigen Erfüllung des Vertrages ergeben würde, wenn zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung mit den Arbeiten durch die Institut Dr.
Haag GmbH bereits begonnen worden ist.
V.2
Wurde mit den Arbeiten noch nicht begonnen, so kann die Institut Dr. Haag GmbH pauschal ein hälftiges normales bzw. übliches Honorar berechnen.
V.3
Der Auftraggeber ist jeweils berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

VI. Abrechnung und Zahlung, Abschlagszahlungen
VI.1

Mit der Bekanntgabe bzw. dem Zugang des schriftlichen Untersuchungsergebnisses in Form eines Prüfberichts oder Gutachtens ist seitens der Institut Dr. Haag GmbH die Leistung gegenüber dem Auftraggeber erbracht. Die Institut Dr. Haag GmbH ist damit zur Schlussrechnungsstellung berechtigt.
VI.2.
Erfordern die von der Institut Dr. Haag GmbH zu erbringenden Leistungen nach Aufnahme der Arbeiten einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen, hat die Institut Dr. Haag GmbH Anspruch auf angemessene Abschlagszahlungen auf die zu erwartende Honorarforderung und Kosten bzw. Auslagen, jeweils nach Ablauf von jeweils zwei Wochen.
VI.3
Die Rechnung ist spätestens zehn Tage nach Zugang beim Auftraggeber ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Auftraggeber kann eine Rechnung nur innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der Institut Dr. Haag GmbH beanstanden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als vom Auftraggeber als ordnungsgemäß anerkannt. Von dieser Schuldanerkenntniswirkung ausgeschlossen sind lediglich vorsätzlich und grob fahrlässig falsch erstellte Rechnungen der Institut Dr. Haag GmbH.
VI.4
Der Schuldner befindet sich nach Ablauf von vierzehn Tagen ab Zugang der Rechnung automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
Als Verzugsschaden sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über den jeweiligen Basiszinssatz gemäß §247 BGB zu entrichten. Die Institut Dr. Haag GmbH ist berechtigt, einen darüber hinausgehenden Verzugschaden geltend zu machen.
Für schriftliche Zahlungserinnerungen nach Eintritt des Verzuges kann die Institut Dr. Haag GmbH neben den Verzugszinsen einen pauschalen weiteren Schadenersatz in Höhe von 20,00 € je Zahlungserinnerung gegenüber dem Auftraggeber geltend machen. Der Auftraggeber kann einen geringeren Aufwand nachzuweisen.


VII. Haftung
VII.1
Die Haftung der Institut Dr. Haag GmbH ist begrenzt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtenverletzungen von Leistungserbringern im Rahmen von diesen zu beachtenden Sorgfaltspflichten. Die Haftung der Institut Dr. Haag GmbH ist damit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
VII.2
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit mündlicher Auskünfte haftet die Institut Dr. Haag GmbH nicht.
VII.3
Die Haftung der Institut Dr. Haag GmbH ist ausgeschlossen für Ansprüche wegen Schäden oder Mängeln an Bauwerken, Bauwerksteilen oder sonstigen Sachen, die Gegenstand der Prüfung oder Untersuchung sind. Gleiches gilt für Schäden oder Mängel, die bei der Entnahme von Materialproben von Mitarbeitern der Institut Dr. Haag GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Der Haftungsausschluss gilt auch für Vermögensfolgeschäden.
VII.4
Entstehen im Rahmen der Ausführungen der Leistungen der Institut Dr. Haag GmbH unvermeidbare Flurschäden, sind diese vom Auftraggeber dem jeweiligen Berechtigten gegenüber zu erstatten. Soweit tunlich wird die Institut Dr. Haag GmbH den Auftraggeber vorher über die mögliche Entstehung von Flurschäden Informieren.
VII.5
Die Haftung der Institut Dr. Haag GmbH ist außerdem in den Fällen ausgeschlossen, in denen Prüfungen oder Untersuchungen ganz oder teilweise auf unrichtigen, irreführenden oder unvollständigen Angaben oder sonstigen fehlerhaften Voraussetzungen beruhen, sofern die unrichtigen und unvollständigen Angaben oder sonstigen fehlerhaften Voraussetzungen nicht von der Institut Dr. Haag GmbH zu vertreten sind.
Für die Echtheit von Proben haftet die Institut Dr. Haag GmbH nur bei direkter Probenentnahme durch die Institut Dr. Haag GmbH.
VII.6
Die Institut Dr. Haag GmbH haftet nur im Falle einer bei Auftragserteilung konkret fixierten terminlichen Vereinbarung über die termingerechte Durchführung von Prüfungen und Untersuchungen. Die Haftung der Institut Dr. Haag GmbH für den durch eine verspätete Leistungserbringung entstandenen Schaden setzt dabei weiter voraus, dass der Auftraggeber die Institut Dr. Haag GmbH mittels schriftlicher Mahnung in Verzug gesetzt hat. Die Verzugswirkung tritt dabei erst vierzehn Tage nach Zugang dieser Mahnung ein. Erst ein ab diesem Zeitpunkt entstehender Schaden kann gegenüber der Institut Dr. Haag GmbH geltend gemacht werden.
Ein Verzug scheidet aus, solange die Leistung der Institut Dr. Haag GmbH infolge eines Umstandes unterbleibt, den die Institut Dr. Haag GmbH nicht zu vertreten hat.
VII.7
Der Auftraggeber stellt die Institut Dr. Haag GmbH von etwaigen Ersatzansprüche Dritter frei, sofern diese nicht auf Vorsatz beruhen.
VII.8
Sämtliche gegen die Institut Dr. Haag GmbH gerichteten Haftungsansprüche, einschließlich der Ansprüche auf Schadenersatz, mit Ausnahme deliktischer Ansprüche wegen Vorsatz, verjähren nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Entstehung.
Die Frist beginnt mit dem Eintritt des Schadens- oder Haftungsereignisses zu laufen, spätestens jedoch mit dem Zugang des schriftlichen Berichts oder Gutachtens der Institut Dr. Haag GmbH bei dem Auftraggeber.
Schriftliche Berichte und Gutachten gelten, wenn keine förmliche Zustellung erfolgt oder keine schriftliche Empfangsbestätigung vorliegt, mit dem Ende des dritten Werktages nach Aufgabe zur Post als beim Auftraggeber zugegangen.


VIII. Ergänzende Pflichten des Auftraggebers
VII.1

Ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungserbringung der Institut Dr. Haag GmbH das Betreten eine Grundstücks, Gebäudes oder ähnliches nötig, so hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen dass ein entsprechendes Betretungsrecht zu Gunsten der Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter der Institut Dr. Haag GmbH besteht, liegt ein solches nicht vor, ist die Institut Dr. Haag GmbH bis zur Beseitigung dieses Mangels berechtigt, ihre Leistungspflichten zu verweigern.
Nach Ablauf von vierzehn Tagen, nach Kenntnis des Auftraggebers von dem fehlenden Betretungsrecht, ist die Institut Dr. Haag GmbH berechtigt, von dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Wegen des insoweit bei der Institut Dr. Haag GmbH entstehenden Schadens und im Hinblick auf den das positive Erfüllungsinteresse abdeckenden Schadenersatzes kommt die Regelung aus Ziffer V. zur Anwendung.
Für den Fall einer vorübergehenden Zugangsverweigerung ist die Institut Dr. Haag GmbH für die Dauer der Zugangsverweigerung berechtigt, das vereinbarte Zeithonorar, Anfahrts- und Geräteeinsatzkosten zu berechnen. Es ist dem Auftraggeber gestattet, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
VIII.2
Bereits mit der Auftragserteilung ist der Auftraggeber verpflichtet, schriftlich die genaue Lage von Kabel– und Versorgungsleitungen mitzuteilen. Zur Erfüllung dieser Pflicht genügt es, wenn der Auftraggeber der Institut Dr. Haag GmbH einen Lageplan mit eingetragenen Kabel– und Versorgungsleitungen zur Verfügung stellt.
Unterbleibt die rechtzeitige, vollständige und richtige Beschaffung bzw. Bekanntgabe, sind die der Institut Dr. Haag GmbH alle daraus entstehenden Schäden und Kosten zu erstatten. Wegen des insoweit bei der Institut Dr. Haag GmbH entstehenden Schadens und im Hinblick auf den das positive Erfüllungsinteresse abdeckenden Schadenersatzes kommt die Regelung aus Ziffer V. zur Anwendung.


IX. Veröffentlichungen, Vervielfältigungen
Schriftlich zu erbringende Leistungen der Institut Dr. Haag GmbH (z.B. Gutachten) dürfen nur ungekürzt weitergegeben werden. Jede auszugsweise Weitergabe und / oder Veröffentlichung eines Auszuges sowie jede Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Institut Dr. Haag GmbH.
Angebote und Untersuchungsempfehlungen sind geistiges Eigentum der Institut Dr. Haag GmbH. Die von der Institut Dr. Haag GmbH ermittelten Daten dürfen nicht (auch nur auszugsweise ) weiter gereicht werden. Insbesondere nicht, um weitere Angebote über die angefragte Leistung oder Teile davon einzuholen. Die urheberrechtlichen Schutzrechte bleiben bei der Institut Dr. Haag GmbH.


X. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Salvatorische Klausel
X.1

Die Institut Dr. Haag GmbH und der Auftraggeber vereinbaren als Gerichtsstand Stuttgart.
X.2
Erfüllungsort ist Kornwestheim.
X.3
Im Falle der vollständigen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt in Kraft.
Sollte sich heraus stellen, dass eine Regelung in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen unvollständig oder lückenhaft ist, so soll eine angemessene Regelung gelten, die den Gewollten am nächsten kommt, wenn die Unwirksamkeit Undurchführbarkeit oder die Regelungslücke von den Vertragsparteien rechtzeitig erkannt worden wäre.
X.4
Die Rechtsbeziehung zwischen der Dr. Haag GmbH und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

Stand: 15.1.2011

Download Version
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Institut Dr. Haag GmbH
Stand: 15.1.2011